Kein Kirchenaustritt im Lockdown

Kirchenaustritt derzeit nicht möglich
Gladbeck - Amtsgericht: Kirchenaustritt wegen des Lockdowns derzeit nicht möglich

Kirchenaustritt: Im Lockdown nicht möglich

11.01.2021 – Kirchenaustritt – Eine Anfrage beim Amtsgericht Gladbeck ergab, dass derzeit wegen des Lockdowns kein Kirchenaustritt möglich ist. In der säkularen Szene ist das schon länger bekannt: in einigen Städten kann der Austritt nur nach Terminvergabe erfolgen – manchmal erst in drei Monaten.

In der Antwort des Amtsgerichtes heißt es:
Für den Austritt aus der Kirche ist ein persönliches Erscheinen notwendig. Durch den Corona-Lockdown ist ein Austritt aus der Kirche durch Erklärung beim Amtsgericht Gladbeck derzeit nicht möglich.

Sobald der Lockdown aufgehoben ist, besteht die Möglichkeit, einen Termin telefonisch zu vereinbaren unter der Telefonnummer 02043 697161 oder 02043 697160.

Es besteht auch die Möglichkeit, den Austritt bei einem Notar* zu erklären.

Allgemeiner Hinweis:

Der Kirchenaustritt kostet 30,00 EUR. Bei einer Kirchenaustrittserklärung bei einem Notar entstehen weitere Kosten.

*Kirchenaustritt beim Notar: Wenn man alles vorbereitet kostet es 25 Euro, wenn der Notar es macht, kostet es 70 Euro. Es muss ein Schreiben an das zuständige Amtsgericht verfasst werden, in dem erklärt wird, aus welcher Kirche man austritt, und natürlich Namen und Anschrift und der Familienstand müssen angegeben werden. Sinnvoll ist auch der Zusatz, dass man mit sofortiger Wirkung aus der Kirche austritt.




Kirchenaustritt wegen Woelkis Verhalten

Derzeit haben sich sehr viele Menschen dazu entschlossen ihre Religionsgemeinschaft zu verlassen und können es nicht. Das Verhalten von Kardinal Woelki im Umgang mit dem Gutachten, das die Missbrauchsfälle in der Katholischen Kirche untersucht hatte, stößt vielen Kirchenmitgliedern sauer auf. Jetzt profitiert die Kirche finanziell von der Corona-Pandemie, denn bis zur Erklärung vor dem Amtsgericht muss die Kirchensteuer weiter gezahlt werden. Die Austrittswilligen müssen also weiterhin eine Organisation finanziell unterstützen, die ihr Vertrauen verloren hat.

Der Hinweis darauf, dass man ja einen Notar aufsuchen könne um die Kirchenmitgliedschaft zu beenden, ist ein Hohn. Denn zusätzlich zu den 30 Euro fallen dann noch die Gebühren für den Notar an.

Es ist schon etwas besonderes: Man wird gebührenfrei und in der Regel (aufgrund des Alters) ungefragt in eine Kirche aufgenommen und wenn man sie verlassen will, muss man dafür bezahlen.

Diesen Zustand wünschen sich viele tausend Vereine in Deutschland, doch es wird ein Privileg der Kirchen bleiben. Ein Privileg, das sich nahtlos in weitere Sonderrechte einreiht. Warum werden die Priester, die sich des sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen schuldig gemacht haben nur selten strafrechtlich verfolgt? Die Kirchen regeln das intern und der Staat schaut zu.

In der Regel setzen die Kirchen auf Zeit und damit auf Verjährung. Die Täter werden, wenn überhaupt, in andere Gemeinden versetzt, ohne dass die neue Gemeinde den Grund erfährt. Immer wieder wird berichtet, dass diese Täter dort ihre Straftaten wiederholt haben. Warum werden auch hier den Kirchen Sonderrechte wie das Kirchenrecht zugestanden? Mitwisser wie Kardinal Woelki, die die Straftaten nicht anzeigen, werden auch nicht wegen Strafvereitelung belangt.

Man kann nur noch den Kopf schütteln!

Grundlegende Informationen zum Kirchenaustritt finden Sie hier!

Auch hier werden Infos und Musterschreiben zum Kirchenaustritt geboten.


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